Das nun von der Bundesregierung vorgelegte „Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LUKIFG)“ stellt klar: Die Bundesländer müssen die konkrete Höhe des Anteils festlegen, der aus dem Infrastrukturpaket für die kommunale Infrastruktur verwendet wird. Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Stephan Toscani:
„Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Die SPD-Landesregierung muss den genauen Anteil festlegen, wie viele der Gelder aus dem Infrastrukturpaket an die kommunale Infrastruktur geht. Die von Frau Rehlinger favorisierte Lösung über bloße Projektförderungen ist klar unzulässig. Was zählt, ist eine verbindliche, klar bezifferte Mittelzuweisung an die kommunale Ebene.
Im ursprünglichen Referentenentwurf war noch vorgesehen, dass mindestens 60 Prozent der Bundesmittel an die Kommunen weitergegeben werden müssen. Diese Quote wurde gestrichen. Stattdessen verpflichtet nun § 2 Absatz 2 Satz 1 des aktuellen Gesetzentwurfs jedes Bundesland dazu, der kommunalen Ebene einen konkreten Mittelanteil für ihre Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Projektförderungen ohne feste Quote reichen dafür nicht aus.
Zugleich schreibt der Gesetzentwurf vor, dass die Bedürfnisse finanzschwacher Kommunen besonders berücksichtigt werden müssen. Auch weil die saarländischen Kommunen die finanzschwächsten in ganz Deutschland sind, sehen wir uns als CDU in unserer Forderung bestärkt, dass die SPD-Landesregierung die neuen Bundesmittel zu 100 Prozent an die kommunale Ebene weitergeben muss.
Jetzt kommt es darauf an, die kommunalen Spitzenverbände umgehend in die Mittelverteilungspläne einzubeziehen. Das sieht der Bundesgesetzentwurf in seiner Begründung auch ausdrücklich vor. Die SPD darf dieses Thema nicht auf die lange Bank schieben. Jetzt ist der Zeitpunkt für Transparenz und echte kommunale Beteiligung.“