Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im saarländischen Landtag, Stephan Toscani, unterstützt die Gesetzesinitiative der hessischen Landesregierung zur Einführung einer Mindestspeicherfrist von IP-Adressen und fordert die saarländische Landesregierung auf, diese im Bundesrat ebenso zu unterstützen. Hierzu erklärt Stephan Toscani:
„Vor rund eineinhalb Jahren schon hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eine Speicherung von IP-Adressen zulässig ist. Wir brauchen deshalb in Deutschland endlich eine Lösung, die auch in der Ermittlungspraxis funktioniert. Die bisherige Weigerung der Ampel zur Umsetzung einer IP-Adressen- Speicherung führt dazu, dass allzu oft Daten nicht mehr greifbar sind, wenn erste Hinweise auf Missbrauchstaten ermittelt werden. Jedes Jahr haben wir in Deutschland eine vierstellige Zahl von Hinweisen auf Kindesmissbrauch und die Verbreitung von Kindespornographie, die aufgrund fehlender Daten nicht verfolgt werden können.
Der hessische Gesetzentwurf für eine einmonatige Mindestspeicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität ist ein kluger Vorschlag, der funktioniert und der die unterschiedlichen Argumentationen berücksichtigt und sie abwägt. Eine Speicherverpflichtung für IP-Adressen für die Dauer von nur einem Monat zur Bekämpfung schwerer Kriminalität muss aus meiner Sicht ein für alle Seiten annehmbarer Kompromiss sein. Auch das Bundeskriminalamt hat bestätigt, dass damit viele schwere Straftaten aufgeklärt werden könnten.
Ich fordere die saarländische Landesregierung auf, die hessische Gesetzesinitiative zur Einführung einer Mindestspeicherfrist von IP-Adressen im Bundesrat zu unterstützen. Wir als CDU-Landtagsfraktion werden dieses Thema erneut auf die Tagesordnung des Innenausschusses setzen, um uns über den Fortgang der Initiative im Bundesrat zu informieren.“
Hintergrund:
Die Ampel-Koalition hat sich zur Bekämpfung von Straftaten statt der Speicherung von IP-Adressen auf ein sogenanntes Quick-Freeze-Verfahren verständigt. Diese Regelung ist jedoch als Ermittlungswerkzeug für die Sicherheitsbehörden völlig unzureichend. Mangels Mindestspeicherfrist wären damit Daten etwa in Fällen von Kindesmissbrauch oder Kindespornographie beim Telekommunikationsanbieter bereits gelöscht, bevor sie für die Ermittlungsarbeit abgerufen werden könnten. Das Quick-Freeze-Verfahren ist auch innerhalb der Ampel weiterhin streitig. Im April hat das Land Hessen eine Initiative zur Einführung einer einmonatigen Mindestspeicherfrist von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität in den Bundesrat eingebracht, der dort nun beraten wird.