Der Bundesrat berät morgen über den hessischen Gesetzesantrag zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel. Der Entwurf sieht vor, § 130 StGB zu erweitern: Wer öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht Israels leugnet oder zur Beseitigung des Staates Israel aufruft und damit die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen fördern kann, soll künftig mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Der Gesetzentwurf reagiert auf den sprunghaften Anstieg antisemitischer Vorfälle seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 und schließt eine Lücke im Strafrecht. Zugleich stellt er klar: Kritik an Handlungen der israelischen Regierung oder Debatten über friedliche Wege zur Befriedung des Nahost-Konflikts bleiben möglich.
Bereits in der Landtagsdebatte zur Änderung der saarländischen Verfassung letzte Woche hatte Stephan Toscani deutlich gemacht: Aus dem Schutz jüdischen Lebens in der Verfassung müssen konkrete Taten folgen. Wer das Existenzrecht Israels leugne, greife jüdisches Leben an, der Staat dürfe hier nicht wegschauen.
Hierzu erklärt Stephan Toscani:
„Wir haben mit der Änderung der Landesverfassung ein starkes Bekenntnis zum Schutz jüdischen Lebens und zum entschlossenen Kampf gegen Antisemitismus abgegeben. Aus diesem Bekenntnis müssen auch konkrete Taten folgen. Deshalb fordere ich die saarländische Landesregierung auf, diesem wichtigen Anliegen im Bundesrat zuzustimmen.
Wer das Existenzrecht des Staates Israel leugnet, der greift jüdisches Leben an. Und wer jüdisches Leben angreift, wer Hass und Gewalt gegen Jüdinnen und Juden befördert, der muss auch strafrechtlich belangt werden können. Hier geht es nicht um irgendeine abstrakte Rechtsfrage, sondern um den Schutz jüdischen Lebens.
Der hessische Gesetzentwurf richtet sich nicht gegen legitime Kritik an Entscheidungen der israelischen Regierung. Aber er richtet sich gegen die Leugnung des Existenzrechts Israels und gegen den Aufruf zur Beseitigung des jüdischen Staates, wenn dadurch die Bereitschaft zu antisemitischer Gewalt oder Willkür gefördert werden kann.
Wir erleben in Europa, in Deutschland und auch bei uns im Saarland, dass jüdisches Leben zunehmend bedroht wird. Antisemitische Straftaten nehmen zu. Israelische Symbole und Solidaritätsbekundungen werden zum Ziel von Einschüchterung. Wer so handelt, greift nicht nur Jüdinnen und Juden an. Er greift unsere demokratische Kultur insgesamt an. Dagegen müssen wir wehrhaft bleiben.“