Stephan Toscani zur Mittelverteilung des Infrastruktur-Sondervermögens.

Stephan Toscani Beitragsfoto

Zu der heute bekannt gewordenen Entscheidung der Landesregierung zur Verteilung der Mittel aus dem Infrastruktur-Sondervermögen auf die Kommunen erklärt der Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Stephan Toscani:

„Dieses Ergebnis zeigt: Die SPD-Alleinregierung ist nicht bereit, den saarländischen Kommunen die Unterstützung zu geben, die diese dringend brauchen. Das waren keine Verhandlungen auf Augenhöhe, denn die Landesregierung soll zwar die kommunale Ebene in die Mittelverteilung einbeziehen, ein Veto-Recht haben die Kommunen jedoch nicht. Das heißt: Die Landesregierung kann am Ende allein entscheiden. Deshalb waren die Kommunen in einer schlechten Verhandlungsposition.  Wenigstens ist die ursprüngliche Planung von Frau Rehlinger gescheitert, nur Projektförderungen zu machen. Hinsichtlich der Schwimmbäder ist das drängendste Problem der Kommunen vor allem der Unterhaltungsbedarf – eine Antwort darauf bleibt jedoch auch künftig völlig offen.

Die saarländischen Kommunen gehören zu den finanzschwächsten bundesweit, tragen aber die Hauptlast bei der Instandhaltung der Infrastruktur. Schulen, Kindertagesstätten, kommunale Straßen und Brücken, Feuerwehrgerätehäuser, Bürgerhäuser oder Schwimmbäder und Sporthallen – all das wird vor Ort instandgehalten und erneuert. Mit dem Transformationsfonds hat die Landesregierung zudem ein milliardenschweres Sondervermögen geschaffen, mit dem sie unter anderem in die Landes-Infrastruktur investieren will. Deshalb haben wir als CDU gefordert, dass die Mittel des Infrastrukturpaketes zu 100 Prozent in die kommunale Infrastruktur fließen. Unsere Kommunen brauchen diese Unterstützung am dringendsten.

Zudem verpflichtet das Länder- und Kommunalinfrastrukturfinanzierungsgesetz die Länder, bei der Verteilung der Bundesmittel an die Kommunen besonders die Situation finanzschwacher Kommunen zu berücksichtigen. Dies wird ausdrücklich mit dem Ziel begründet, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen und Überschuldung oder Investitionsstau in den Kommunen zu vermeiden.“

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