Straffällige Ausreisepflichtige müssen bei Rückführungen oberste Priorität haben.

Bereits seit Monaten setzt sich die CDU-Landtagsfraktion mit parlamentarischen Anfragen, Beratungen im Innen- und Justizausschuss sowie einem eigenen Landtagsantrag dafür ein, straffällig gewordene vollziehbar ausreisepflichtige Personen bei Rückführungen konsequent zu priorisieren. 

Vor diesem Hintergrund bewertet die CDU auch die aktuellen Aussagen der saarländischen Landesregierung zu Abschiebungen nach Afghanistan kritisch. Nach Auffassung der CDU Landtagsfraktion greift eine Debatte, die sich auf einzelne Herkunftsländer konzentriert, zu kurz. Entscheidend sei nicht die Staatsangehörigkeit, sondern ob eine Person vollziehbar ausreisepflichtig ist und zusätzlich Straftaten begeht.

„Für uns gilt ein klarer Grundsatz: Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist, muss Deutschland grundsätzlich verlassen, sofern keine rechtlichen oder tatsächlichen Abschiebungshindernisse entgegenstehen. Bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht müssen jedoch klare Prioritäten gesetzt werden. Diese dürfen sich nicht an der Staatsangehörigkeit orientieren, sondern ausschließlich an den Sicherheitsinteressen der Bevölkerung. Deshalb müssen straffällig gewordene vollziehbar ausreisepflichtige Personen – unabhängig von ihrer Herkunft – bei Rückführungen oberste Priorität haben. Genau das haben wir bereits vor Monaten mit parlamentarischen Anfragen, in den Ausschüssen und mit unserem Landtagsantrag gefordert“, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Raphael Schäfer.

Kern des CDU-Antrags war die Einrichtung einer Taskforce nach bayerischem Vorbild, die sich ausschließlich mit straffällig gewordenen vollziehbar ausreisepflichtigen Personen befassen sollte. Ziel war es, Informationen von Ausländerbehörden, Polizei und Justiz systematisch zusammenzuführen, Fälle frühzeitig zu identifizieren und zu priorisieren, Identitäten und Reisedokumente schneller zu klären, Abschiebehindernisse gemeinsam mit den Bundesbehörden zu beseitigen und Rückführungen zentral zu koordinieren. Ergänzt wurde der Antrag durch die Digitalisierung der Ausländerbehörden, eine bessere Datenvernetzung und eine personelle Stärkung des Rückführungsbereichs. Die SPD-Alleinregierung lehnte diesen Antrag ab.

Darüber hinaus hat die CDU-Fraktion das Thema mehrfach im Innenausschuss und Justizausschuss aufgegriffen. Dabei wurde die Landesregierung unter anderem gefragt, wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Personen im Saarland strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und wie viele ausländische Strafgefangene nach Verbüßung ihrer Strafe vollziehbar ausreisepflichtig sind. Eine belastbare Antwort konnte die Landesregierung bislang nicht geben. Stattdessen verwies sie auf fehlende statistische Erhebungen beziehungsweise den erheblichen Aufwand einer manuellen Auswertung der Akten. Eine zielgerichtete Priorisierung wird dadurch erheblich erschwert.

„Die entscheidende Frage lautet nicht, aus welchem Land eine vollziehbar ausreisepflichtige Person stammt. Entscheidend ist vielmehr, wen der Staat zuerst zurückführt. Aus unserer Sicht muss die Antwort eindeutig sein: straffällig gewordene vollziehbar ausreisepflichtige Personen – unabhängig von ihrer Nationalität. Genau dafür haben wir einen konkreten und praxistauglichen Vorschlag vorgelegt, den die SPD-Alleinregierung leider abgelehnt hat“, so Landtagsabgeordneter Sebastian Schorr. 

Landtagsabgeordneter Dr. Christopher Salm sieht insbesondere im Bereich des Justizvollzugs erheblichen Verbesserungsbedarf:

„Auch im Justizbereich fehlt eine systematische Grundlage. Die Landesregierung kann weder sagen, wie viele ausländische Strafgefangene nach Verbüßung ihrer Strafe vollziehbar ausreisepflichtig sind, noch wie viele Rückführungen aus der Haft vorbereitet oder wie viele Ausreisepflichtige ohne Abschiebung entlassen wurden. Wer diese Daten nicht kennt, kann Rückführungen nicht gezielt steuern und priorisieren. Deshalb muss die Zusammenarbeit von Justiz, Ausländerbehörden, Polizei und Bundesbehörden deutlich verbessert werden. Rückführungen dürfen nicht erst beginnen, wenn eine Haftstrafe verbüßt wird. Bereits nach der ersten erheblichen Straftat muss geprüft werden, ob eine Aufenthaltsbeendigung rechtlich und tatsächlich möglich ist.“

Schäfer, Schorr und Salm abschließend:

„Es geht ausdrücklich nicht um integrierte und rechtstreu lebende Menschen oder um einzelne Nationalitäten. Es geht um eine klar abgrenzbare Personengruppe: Menschen ohne Aufenthaltsrecht, die zusätzlich Straftaten begehen. Genau hier muss der Staat seine Prioritäten setzen. Bayern zeigt mit seiner Taskforce seit Jahren, dass eine konsequente und rechtsstaatliche Priorisierung funktioniert. Für das Saarland haben wir einen konkreten und umsetzbaren Vorschlag vorgelegt. Dass die SPD-Alleinregierung diesen abgelehnt hat, ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar.“

Newsletter

Melden Sie sich zum Newsletter unseres Fraktions­vorsitzenden Stephan Toscani an.

Datenschutz*