Die CDU-Landtagsfraktion kritisiert die immer noch ausstehende Auszahlung der Energiepreispauschale von 200 Euro für Studentinnen und Studenten. Jonas Reiter, jugendpolitischer Sprecher der Fraktion und Mitglied im Wissenschaftsausschuss:
„Es ist ein einziges Trauerspiel, dass es die SPD-Regierungen in Berlin und im Saarland immer noch nicht geschafft haben, die vor Monaten verbindlich angekündigte Energiepreispauschale für Studentinnen und Studenten auszuzahlen. Stattdessen schieben sich Bund und Länder bei der Umsetzung eines funktionierenden Verfahrens gegenseitig die Verantwortung zu.
Die Studentinnen und Studenten sind verunsichert, da die Bundesregierung den von ihr selbst angekündigten Start der Auszahlung ab Januar 2023 bislang verschlafen hat und immer noch keinerlei Auskunft über den Auszahlungsmechanismus geben kann. Bund und Länder haben es damit seit September 2022 nicht hinbekommen, eine tragfähige Lösung zu erarbeiten. Die Leidtragenden dieses Chaos sind die Studentinnen und Studenten in unserem Land.
Statt schnell ein einfaches, praktikables Antragsverfahren umzusetzen, verlieren sich die Verantwortlichen offenbar in bürokratischem Fachgeplänkel. Dabei hat sich im Saarland bei Rückerstattungen zum Semesterticket bereits ein funktionierendes Verfahren etabliert, indem die Erstattungen von der Uni auf die Konten zurücküberwiesen werden, von denen der Semesterbeitrag ursprünglich gezahlt wurde. Wieso dies nicht auch bei der Energiepreispauschale funktionieren soll, ist mir nicht begreiflich. Wir fordern Bund und Land auf, endlich zeitnah alle Modalitäten zu regeln, um die Auszahlungen an die Studentinnen und Studenten zu veranlassen und dieses Trauerspiel zu beenden.“
Hintergrund:
Bereits im September hatte die Bundesregierung die Einmalzahlung an Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler angekündigt, um diese bei den steigenden Lebenshaltungs- und Energiekosten zu entlasten. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Ampel-Koalition wurde Ende November auf den Weg gebracht. Dieser sieht vor, dass alle, die am 1. Dezember 2022 an einer in Deutschland gelegenen Ausbildungsstätte immatrikuliert sind, eine Einmalzahlung von 200 Euro erhalten. Die Antragsstellung soll über eine digitale Plattform erfolgen, die gemeinsam mit den Ländern entwickelt wird.
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