Verkehrsdatenspeicherung muss kommen – Täter dürfen nicht ungestraft davonkommen.

Alwin Theobald und Anja Wagner Scheid

Die CDU-Fraktion im Landtag des Saarlandes fordert die schnelle Einführung einer rechtskonformen Verkehrsdatenspeicherung, um schwere Verbrechen wie Kindesmissbrauch und Kinderpornografie wirksam bekämpfen zu können. Anlass ist die alarmierende Meldung, dass allein im vergangenen Jahr 17.000 Fälle von Kinderpornografie in Deutschland nicht aufgeklärt werden konnten, weil die nötigen IP-Daten aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen nicht verfügbar waren.

Hierzu erklärt die frauenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Landtagsvizepräsidentin Anja Wagner-Scheid:

Hierzu erklären Anja Wagner-Scheid:, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin, und Alwin Theobald:, Vorsitzender des Innenausschusses des Landtags und Beauftragter für Kinderschutz der Fraktion:

„Diese erschreckende Bilanz zeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Es ist unerträglich, dass Verbrechen wie Kinderpornografie in tausenden Fällen nicht aufgeklärt werden können, weil ein rechtssicherer Rahmen für die Verkehrsdatenspeicherung fehlt. Die Täter dürfen nicht weiter ungestraft davonkommen! Es ist die Pflicht des Staates, seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen, vor allem unsere Kinder. Dafür brauchen wir endlich klare gesetzliche Regelungen.

Der Europäische Gerichtshof hat anerkannt, dass eine zeitlich begrenzte Speicherung personenbezogener Daten unter strengen Bedingungen zulässig ist, insbesondere für den Schutz der nationalen Sicherheit und zur Bekämpfung schwerer Kriminalität. Eine vorsorgliche Speicherung von IP-Adressen ist ausdrücklich erlaubt, wenn sie auf das Notwendigste beschränkt wird.

Deshalb fordern wir endlich einen klaren und EU-rechtskonformen Rechtsrahmen für die Verkehrsdatenspeicherung in Deutschland. Die vorsorgliche, befristete Speicherung von IP-Adressen und Portnummern muss dabei im Zentrum stehen, um den Ermittlungsbehörden die notwendigen Werkzeuge zur Bekämpfung von Kinderpornografie, Terrorismus und Cyberkriminalität an die Hand zu geben.

Sicherheit und Datenschutz müssen dabei in Einklang gebracht werden. Eine zeitlich begrenzte und anlassbezogene Speicherung von Verkehrsdaten bietet einen ausgewogenen Kompromiss, der den Schutz der Privatsphäre sicherstellt und zugleich effektive Strafverfolgung ermöglicht. Die Verkehrsdatenspeicherung muss endlich kommen – für die Sicherheit unseres Landes und den Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft.“

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