Wirksame IP-Adressen-Speicherung ist überfällig.

Alwin Theobald und Anja Wagner Scheid

Der Bundestag hat heute über Gesetzentwürfe des Bundesrates und der CDU/CSU-Fraktion zur Speicherung von IP-Adressen debattiert. Dazu erklären Anja Wagner-Scheid:, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin, und Alwin Theobald:, Vorsitzender des Innenausschusses des Landtags und Beauftragter für Kinderschutz der CDU-Landtagsfraktion:

„Der Bundestag hat es heute erneut versäumt, die längst überfällige Entscheidung zur IP-Adressen-Speicherung zu treffen. Ermittlungsbehörden weisen schon lange darauf hin, dass Verbrechen wie Kinderpornografie im Internet mit der bisherigen Gesetzeslage oft nicht aufgeklärt werden können. Es ist schlicht unerträglich, dass tausende solcher Fälle ungesühnt bleiben, weil ein rechtssicherer Rahmen für die Verkehrsdatenspeicherung fehlt. Der Schutz unserer Kinder darf nicht länger an politischem Zögern scheitern!

Der Europäische Gerichtshof hat eindeutig klargestellt: Eine zeitlich begrenzte Speicherung personenbezogener Daten ist zulässig, wenn sie strengen Vorgaben folgt. Eine vorsorgliche Speicherung von IP-Adressen – beschränkt auf das Notwendigste – ist ausdrücklich erlaubt. Diese Möglichkeit müssen wir endlich nutzen. Das von der Ampel beschlossene Quick-Freeze-Verfahren wird von Experten zu Recht als unzureichend eingestuft. Denn Daten, die mangels Speicherpflicht gar nicht mehr vorhanden sind, können nicht ‚eingefroren‘ werden.

Es ist höchste Zeit, dass der Staat seiner Verantwortung gerecht wird. Die Verkehrsdatenspeicherung muss kommen – für den Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft und die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger.“

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