Der Justizausschuss des Landtages hat sich am gestrigen Donnerstag (14.03.24) mit den Auswirkungen des geplanten Cannabisgesetzes auf die saarländische Justiz befasst. Hintergrund ist die vorgesehene Amnestieregelung, also der rückwirkende Straferlass von Taten, die nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr strafbar sein sollen. Das Justizministerium hat in der Ausschusssitzung erläutert, dass diese Regelung die saarländische Staatsanwaltschaft außerordentlich belastet. So müssen im Saarland insgesamt rund 21.000 Verfahren händisch auf eine Anwendbarkeit der Amnestieregelung geprüft werden.
Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Dagmar Heib:
„Das Cannabisgesetz ist nicht nur aus gesundheitspolitischen Gründen völlig falsch, sondern auch mit Blick auf die zusätzlichen Belastungen unserer Justiz. Die saarländischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte müssen rund 21.000 Verfahren einzeln durchsehen, um zu klären, ob diese unter die Amnestieregelung fallen. Doch die SPD und die Landesregierung schlagen all unsere Warnungen nach wie vor aus und unterstützen weiter dieses unsinnige Gesetzesvorhaben der Ampel.
Nur durch den außerordentlichen persönlichen Einsatz der Bediensteten unserer Staatsanwaltschaft, der weit über das Zumutbare hinausgeht, kann diese Arbeit überhaupt geleistet werden. Es zeigt sich immer mehr, dass unsere Justiz dringend mehr Stellen benötigt, um handlungs- und zukunftsfähig zu bleiben. Es ist äußerst bedauerlich, dass die SPD-Alleinregierung unsere Vorschläge für eine bessere Personalisierung der Justiz immer wieder in den Wind schlägt und zugleich immer höhere Belastungen zulässt.“