Am Dienstag, 05.12., findet im Landtags-Ausschuss für Haushalt und Finanzen die von der CDU-Fraktion initiierte Anhörung von Sachverständigen bezüglich der Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz des Bundes auf das Saarland statt.
Nach einem nichtöffentlichen Teil der Ausschusssitzung, in dem die Landesregierung sowie der Rechnungshof aus ihrer Sicht über die Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichts-Urteils berichten, findet ab 10.00 Uhr die Sachverständigen-Anhörung in öffentlicher Form statt.
Erwartet werden Stellungnahmen der Sachverständigen Prof. Dr. Armin Steinbach, Prof. Dr. Christoph Gröpl, Dr. Björn Kauder, Prof. Dr. oec. habil. Jan Schnellenbach, Dr. Till Valentin Meickmann, Prof. Dr. Dirk Meyer, Prof. Dr. Stefan Korioth, Prof. Dr. Alexander Thiele, Prof. Dr. Jens Südekum und Prof. Dr. Berthold U. Wigger.
Hierzu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, Stefan Thielen:
„Wir erhoffen uns von der Sachverständigen-Anhörung wichtige Erkenntnisse für die Haushaltspolitik des Saarlandes. Das Sondervermögen Transformationsfonds ist mit Blick auf den Richterspruch aus Karlsruhe so, wie die SPD es ausgestaltet hat, nicht zu halten. Wir brauchen deshalb schnell Klarheit, vor allem darüber, wie wichtige Mittel für den Strukturwandel auf eine rechtlich saubere Grundlage gestellt werden können. Vor einer umfassenden Klärung dieser Fragen halten wir als CDU es nicht für verantwortbar, den neuen Landeshaushalt zu verabschieden.“