Die CDU-Landtagsfraktion hat in ihrer heutigen Fraktionssitzung den Weg frei gemacht für einen gemeinsamen Einsetzungsbeschluss mit der SPD für einen Untersuchungsausschuss „Umgang der saarländischen Behörden mit dem Brandanschlag vom 19. September 1991 in Saarlouis-Fraulautern und mit weiteren ausländerfeindlichen Straftaten sowie deren Opfern zu Beginn der neunziger Jahre im Saarland“. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum „Fall Yeboah“ wurde von der CDU-Landtagsfraktion bereits im Februar beschlossen. Zwischenzeitlich hat sich die SPD-Landtagsfraktion dieser Initiative angeschlossen und gemeinsam mit der CDU auf die in diesem Untersuchungsausschuss insbesondere zu klärenden Fragen verständigt. Die CDU hat heute grünes Licht gegeben, damit der gemeinsame Einsetzungsbeschluss in der nächsten Plenarsitzung des saarländischen Landtags am 21. Juni erfolgen kann.
Aufgabe des Landtages soll demnach sein, eventuelle Versäumnisse der ehemaligen saarländischen Landesregierungen und ihrer nachgeordneten Behörden sowie Probleme in verwaltungsinternen Abläufen und Defizite der Strukturen zu untersuchen. Der Landtag will zudem den Opfern eine Stimme geben, nachdem ihnen über lange Zeit kein Glauben geschenkt wurde. Aus den Fehlern der Vergangenheit sollen daher die richtigen Schlüsse für eine den Opfern von Straftaten zugewandte Polizei und Justiz sowie für eine Erinnerungsarbeit für die Opfer schwerer Verbrechen gezogen werden.
Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende Stephan Toscani:
„Die Anschlagserie Anfang der 1990er Jahre auf Asylbewerberheime, konkret der mutmaßliche Mord an Samuel Yeboah, weist über den aktuell noch laufenden Gerichtsprozess grundsätzliche Fragen auf. Unabhängig vom Ausgang dieses Prozesses ist klar, dass damals Menschen zu Opfern geworden sind, die noch heute darunter leiden. Wir wollen, dass der Landtag diesen Opfern mehr als 30 Jahre danach Gehör verschafft. Außerdem wollen wir wissen, welche strukturellen Konsequenzen und Lehren aus den Erkenntnissen über das damalige Behördenhandeln bereits gezogen wurden oder noch zu ziehen sind. Während innerhalb der saarländischen Polizei bereits ein umfänglicher Aufarbeitungsprozess zu den Ermittlungen stattgefunden hat, gibt es insbesondere zur damaligen Rolle von Verfassungsschutz und Landesregierung noch offene Fragen. Bei deren Klärung sehen wir den Landtag als Legislative in einer besonderen Verantwortung. Deshalb ist eine parlamentarische Aufarbeitung dieses Falles für uns als CDU zwingend geboten.“